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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Xserv AG
 

1. ALLGEMEINES

  • 1.1. VERTRAGSPARTEIEN
    • 1.1.1. Die Parteien dieses Vertrages sind:
      • 1.1.1.1. Die Xserv AG, mit Sitz in St. Wolfgangstraße 93, 9495 Triesen („Xserv“). Die Verwendung des Begriffs Xserv im weiteren Verlauf dieser Vertragsbedingungen erfolgt dabei als Synonym für die Xserv AG oder deren Konzerntöchter.
      • 1.1.1.2. Der Kunde, wobei als Kunde eines abgeschlossenen Vertrages jede natürliche oder juristische Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit, demgegenüber die Xserv als Verkäufer, Verleiher, Vermieter, Leasinggeber oder Erbringer einer sonstigen Dienstleitung auftritt bzw. sich anbietet („Kunde“).
    • 1.1.2. Xserv und Kunde werden gemeinsam in weiterer Folge auch als „Partei“ bezeichnet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sehen neben für alle Kunden geltenden Vereinbarungen auch Vereinbarungen vor, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten. Unternehmer und Verbraucher im Sinne dieser AGB ist, wer entsprechendes auch im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes ist.
    • 1.1.3. Bedient sich der Kunde im Rahmen der Vertragsumsetzung eines Vertreters, finden die Bestimmungen dieser AGB auch auf diesen Vertreter Anwendung.
  • 1.2. GELTUNGSBEREICH
    • 1.2.1. Gegenstand dieser AGB ist die Regelung der Vertragsbedingungen für alle Lieferungen und (Dienst-) Leistungen, die Xserv im Rahmen eines geschlossenen Vertrages („Auftrag„) gegenüber dem Kunden erbringt. Diese AGB gelten auch für den Fall, dass bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich vorrangig nach dem Inhalt des von Xserv angenommenen Auftrages.
    • 1.2.2. Die von Xserv geschuldeten Vertragsleistungen werden auch als „Leistungen“ oder „Dienste“ bezeichnet. Gegenüber Unternehmern gelten die AGB auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen wird, sofern sie einen sachlichen Bezug zum gegenständlichen Vertragsverhältnis aufweisen.
    • 1.2.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die AGB, wenn sie vereinbart sind und vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss zur Verfügung gestellt worden sind.
    • 1.2.4. Weitere Geschäftsbedingungen von Xserv gelten nach Maßgabe ihrer Vereinbarung.
    • 1.2.5. AGB des Kunden gelten nur, wenn Xserv sich diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
  • 1.3. ANGEBOTE; KOSTENVORANSCHLÄGE; ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES; BEGINN DES FRISTENLAUFS
    • 1.3.1. Angebote von Xserv sind unverbindlich. Kostenvoranschläge werden von Xserv ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
    • 1.3.2. Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Xserv weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind Xserv auf deren Aufforderung zurückzustellen, wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt.
    • 1.3.3. Ein Vertragsverhältnis zwischen Xserv und dem Kunden kommt zu Stande, wenn Xserv nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat (siehe Punkt 1.3.).
    • 1.3.4. Änderungen und Ergänzungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von Xserv.
  • 1.4. WIDERRUF- UND RÜCKTRITTSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN
    • 1.4.1. Die Begriffe Rücktrittsrecht und Widerruf werden im Folgenden synonym verwendet.
    • 1.4.2. Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)
      • 1.4.2.1. Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag beziehungsweise einer im Fernabsatz auf elektronischem Weg abgegebenen Vertragserklärung innerhalb vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Xserv AG, St. Wolfgangstraße 93, 9495 Triesen, Liechtenstein

E-Mail: office[a]xserv.ag

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) darüber informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

 

    • 1.4.2.2. Folgen des Widerrufs:

Wurde der Vertrag ordnungsgemäß widerrufen, werden alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von Xserv angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Xserv eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; für die Rückzahlung werden keine gesonderten Entgelte berechnet.

    • 1.4.2.3. Wurde verlangt, dass die Lieferung oder (Dienst-) Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist ein angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Xserv von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lieferung oder (Dienst-) Leistungen entspricht.
    • 1.4.2.4. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn Xserv – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Lieferung- und (Dienst-)Leistung begonnen hatte und die Lieferung- und (Dienst-)Leistung sodann vollständig erbracht wurde. Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine Domain wird nach den individuellen Kundenspezifikationen registriert, weshalb die Domainregistrierung mit der Eintragung der Domain auf den Namen des Kunden bei der Domainvergabestelle vollständig erbracht ist. Somit entfällt das Rücktrittsrecht sobald die Domain durch die Registrierungsstelle eingetragen wurde. Bei Produkten bei denen ein „Setup“ erfolgt, handelt es sich neben der laufenden Überlassung des Servers, der Software oder des Dienstes um die Durchführung einer erstmaligen Konfiguration nach den Wünschen des Kunden (Einbau der ausgewählten Festplatten, Installation des gewünschten Betriebssystems, Konfiguration des Servers, oder der Software, oder des Dienstes). Diese Leistung ist in dem Zeitpunkt in der der Kunde die Zugangsdaten erhält vollständig erbracht. Das Rücktrittsrecht entfällt damit sobald der Kunde die Zugangsdaten erhält, weshalb im Falle eines Rücktritts nur das anteilige Monatsentgelt nicht aber das Setup Entgelt zurückerstattet werden kann.

    • 1.4.3. Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – Keine Anwendung bei Vertragsabschluss nach FAGG
    • 1.4.3.1. Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG

(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.

(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

    1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
    2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,
    3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt,
    4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder
    5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

(4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu.

    • 1.4.3.2. Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG

(1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind

    1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
    2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
    3. die Aussicht auf einen Kredit.

(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bankverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.

(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

    1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
    2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist,
    3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt oder der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegt.

(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

    • 1.4.3.3. 4 KSchG – Folgen eines Rücktritts nach § 3 oder § 3a KSchG

(1) Tritt der Verbraucher nach § 3 oder § 3a vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

    1. der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
    2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

(3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

    • 1.4.4. Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Kunde auch, über seine hier angeführten Rücktrittsrechte ordnungsgemäß belehrt worden zu sein.
  • 1.5. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN, UMFANG DER NUTZUNG
    • 1.5.1. Ohne die vorherige und, außer bei Verbrauchern, schriftliche Zustimmung von Xserv sind Kunden nicht berechtigt, die gesamten Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Übertragen werden dürfen jedoch einzelne Rechte wie etwa Rückforderungsansprüche.
    • 1.5.2. Xserv ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt hiervon unberührt.
    • 1.5.3. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von Dienstleistungen an Dritte bedarf der Zustimmung von Xserv, die außer gegenüber Verbrauchern ausdrücklich und schriftlich erfolgen muss.
  • 1.6. KEINE ERKLÄRUNGS- UND VERTRETUNGSBEFUGNIS; KEINE INKASSOVOLLMACHT
    • 1.6.1.. Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von Xserv haben keine Vollmacht, für Xserv Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
    • 1.6.2. Gegenüber Verbrauchern wirkt eine Vollmachtsbeschränkung oder fehlende Vollmacht der Vertriebspartner oder der Vertriebsmitarbeiter von Xserv, wenn sie davon Kenntnis hatten.

2. LEISTUNGSUMFANG VON XSERV

  • 2.1. VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE
    • 2.1.1. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass die erbrachten Dienste selbst unter Anwendung der fachmännischen Sorgfalt ohne Unterbrechung uneingeschränkt zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können.
    • 2.1.2. Xserv übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Nutzung der Dienste ununterbrochen verfügbar, sicher und fehlerfrei erfolgt. Im Übrigen bleiben die Punkte 7. und 8. davon unberührt.
    • 2.1.3. XServ ist berechtigt, regelmäßig Wartungsarbeiten vorzunehmen.
    • 2.1.4. Gegenüber Unternehmern trifft Xserv keine Verantwortung im Fall von Einschränkungen oder Unterbrechungen der Leistung in folgenden Fällen höherer Gewalt: Behördliche Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Betreiber, nicht von Xserv ausgelösten Änderungen der technischen Infrastruktur oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. XServ haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nach Maßgabe der Punkte 7. und 8.
    • 2.1.5. Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann Xserv verpflichten, den Zugang zu bestimmten Diensten zu sperren. Wenn Xserv derart verpflichtet wird einen Dienst zu sperren, kann der Dienst vom Kunden nicht mehr genutzt werden.
  • 2.2. SOFTWARE
    • 2.2.1. Xserv schuldet für zur Verfügung gestellte Software die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit anderen Programmen des Kunden nur insoweit, als dies vertraglich vereinbart ist.
    • 2.2.2. Die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gem. Punkt 7. werden durch Punkt 2.2.1. nicht eingeschränkt.
  • 2.3. FRIST ZUR BEREITSTELLUNG DER LEISTUNGEN; PAUSCHALER SCHADENERSATZ
    • 2.3.1. Die erstmalige Bereitstellung der Leistungen erfolgt innerhalb der bei Bestellung vereinbarten Frist frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Punkt 3.1.) geschaffen hat („Bereitstellungsfrist“).
    • 2.3.2. Kann die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die von Xserv zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, verpflichtet sich Xserv, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,– (exkl. USt) pro angefangener Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren („pauschaler Schadenersatz“).
    • 2.3.3. Kein pauschaler Schadenersatz steht zu, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch dritte Internet Service Provider zurückzuführen ist und diese keine Pflichten der Xserv gegenüber dem Kunden erfüllen.
    • 2.3.4. Über den pauschalen Schadenersatzanspruch hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit von Xserv und nicht bei Personenschäden.
  • 2.4. STÖRUNGSBEHEBUNG
    • 2.4.1. Leistungsstörungen von Xserv werden im Rahmen der Gewährleistungspflichten und Haftung nach Maßgabe der Punkte 7. und 8. ehestmöglich behoben.
    • 2.4.2. Bei Verzögerungen gilt Punkt 2.1. sinngemäß.
    • 2.4.3. Der Kunde hat Xserv bei der Ermittlung des Störungs- und Fehlergrundes im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen.
  • 2.5. DATENSICHERHEIT, DATENWIDERHERSTELLUNG UND HAFTUNG BEI DATENVERLUST
    • 2.5.1. Xserv wird im Rahmen der fachmännischen Sorgfalt alle Maßnahmen ergreifen, um die gespeicherten Daten angemessen zu schützen.
    • 2.5.2. Bei Leistungsausfall setzt Xserv kostenlos alle defekten Komponenten in Stand.
    • 2.5.3. Davon umfasst ist auch die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup (Anfangskonfiguration).
    • 2.5.4. Die Datenwiederherstellung erfolgt vom letzten Backup, das einmal wöchentlich durch Xserv erfolgt.
    • 2.5.5. Wurde kein Backup vereinbart bzw. benötigt der Kunde darüber hinaus Sicherungskopien und wurde nichts anderes vereinbart, ist der Kunde dafür selbst verantwortlich. Es wird empfohlen die Sicherungskopien an einem anderen Speicherort als dem Server zu speichern.
    • 2.5.6. Erlangt ein Dritter auf rechtswidrige Art und Weise Verfügungsgewalt über die bei Xserv gespeicherte Daten bzw. verwendet diese weiter, haftet Xserv nur im Fall einer Pflichtverletzung und nach Maßgabe der Punkte 7. und 8.
    • 2.5.7. Hat der Kunde den Verlust eigener Daten selbst verursacht, ist eine Haftung von Xserv ausgeschlossen.

3. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

  • 3.1. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
    • 3.1.1. Der Kunde stellt Xserv die erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Installation und Leistung der Dienste zu ermöglichen.
    • 3.1.2. Alle für den von Xserv zu erbringenden Leistungsumfang erforderlichen Voraussetzungen sind vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen und einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde und sich aus dem von Xserv bestätigten Auftrag ergibt.
    • 3.1.3. Stößt der Kunde auf Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunde Xserv unverzüglich und nachweislich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.
    • 3.1.4. Der Kunde ist verpflichtet Xserv nachweislich zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
  • 3.2. EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN; VERANTWORTUNG FÜR INHALTE UND NUTZUNG; VERBOTE
    • 3.2.1. Der Kunde hat sich selbständig über die geltenden Rechtsvorschriften zu informieren oder beraten zu lassen und diese einzuhalten.
    • 3.2.2. Der Kunde hat sich insbesondere über seine Pflichten nach dem Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Markengesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Pornographie Gesetz, Verbotsgesetz sowie den gesetzlichen Bestimmungen zu übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, zivilrechtliche Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung kundig zu machen.
    • 3.2.3. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen.
    • 3.2.4. Xserv hat keine Kenntnis von solchen rechtswidrigen Inhalten oder Informationen und haftet daher nicht für derartige Inhalte; mangels Kenntnis haftet Xserv selbst dann nicht, wenn der Zugang zu solchen Inhalten über einen Link von der Homepage der Xserv erfolgt.
    • 3.2.5. Wird Xserv wegen solcher rechtswidrigen Inhalte in Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung von Xserv verpflichtet.
    • 3.2.6. Der Kunde hat die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zu gesetzwidrigen Beeinträchtigungen Dritter führt oder für Xserv oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind.
    • 3.2.7. Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internetnutzer sind ausdrücklich verboten.
    • 3.2.8. Der Kunde darf nicht
      • 3.2.8.1. nach Daten anderer Kunden von Xserv oder von Xserv selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen;
      • 3.2.8.2. diese Daten oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten.
    • 3.2.9. Xserv trifft keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport zur Anbindung des Servers an das Internet; dies gilt insbesondere dann, wenn sich Xserv selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde.
    • 3.2.10. Xserv ist bestrebt, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten “Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers”, abrufbar unter www.ispa.at, zu beachten und diesen zu entsprechen.
    • 3.2.11. Xserv erteilt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (z.B. E-Commerce-Gesetz (ECG), Urheberrechtsgesetzes (UrhG), § 1330 ABGB, etc), Auskünfte betreffend den Kunden.
  • 3.3. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN; SCHUTZ VOR UNBEFUGTEM ZUGRIFF
    • 3.3.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Die ausreichende Sicherheit hat für alle Geräte, von denen aus die Leistungen von Xserv genutzt werden, Firewalls sowie regelmäßige Updates von Hard- und Software, einschließlich eines Virenschutzes zu umfassen.
    • 3.3.2. Der Kunde ist zur Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet und ist in Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Der Kunde ist zur Sicherung seiner Endgeräte durch die Nutzung von Passwörtern verpflichtet und hat dafür zu sorgen, dass seine Passwörter niemandem außer den zur Nutzung der Dienstleistung berechtigten Personen zugänglich sind. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter oder sonstige Zugangsdaten nicht auf der Festplatte derselben Geräte zu speichern, von welchen aus die Nutzung der Leistungen von Xserv erfolgt.
    • 3.3.3. Der Kunde ist bei sonstiger Haftung für eventuell eintretende Schäden verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich Xserv zu melden. Im Falle eines Verstoßes haftet der Kunde bei schuldhaften Verhalten für folgende Schäden: Bei mangelhafter Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden, aufgrund der Weitergabe an Dritte, durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes an die Xserv, wodurch Daten an unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme.
    • 3.3.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten, wie z.B. Ransomware, auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann.
    • 3.3.5. Xserv ist für die Sicherheit nur im Rahmen seiner eigenen vertraglichen Leistungen, aber mangels anderer Vereinbarung nicht für die Sicherheit der Endgeräte des Nutzers verantwortlich. Die Gewährleistung und Haftung von Xserv bleibt nach Maßgabe der Punkte 7. und 8. unberührt.
  • 3.4. MELDUNG VON STÖRUNGEN
    • 3.4.1. Der Kunde hat Xserv unverzüglich von Störungen zu informieren, um Xserv die Problembehebung zu ermöglichen.
    • 3.4.2. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, sind Schäden oder Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), vom Kunden zu tragen.

4. SOFTWARE

  • 4.1. VON XSERV ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE SOFTWARE
    • 4.1.1. Im Fall der Lieferung von Software räumt Xserv, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wenn der Kunde im Vorfeld die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen akzeptiert.
    • 4.1.2. Handelt es sich um eine aufgrund einer Lizenz zur Verfügung gestellte Software von Dritten, werden dem Kunden neben den Lizenzbedingungen von Xserv vor Vertragsabschluss auch die Lizenzbedingungen des Dritten zur Verfügung gestellt, die ebenfalls einzuhalten sind.
    • 4.1.3. Vom Kunden abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist, wird von Xserv nur vermittelt. Die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen sind vom Kunden zu beachten. Der Kunde hat vor der Weitergabe der Software an Dritte unbedingt sicherzustellen, dass dies im Rahmen der Lizenz- bzw. Nutzungsbestimmungen gestattet ist.
  • 4.2. SELBST INSTALLIERTE SOFTWARE
    • 4.2.1. Der Kunde darf neben der ihm im Rahmen dieser Vereinbarung von Xserv zugänglich gemachten Software nur dann Software installieren, wenn dies vertraglich (und außer bei Verbrauchern: schriftlich) vereinbart ist und die Software einem gesetzmäßigen und für Dritte unschädlichen Zweck dient. Der Kunde muss die Softwarelizenzbedingungen des Herstellers beachten und selbst für Updates sorgen. Updates oder Aktualisierungen durch Xserv erfolgen nicht.
    • 4.2.2. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, kann Xserv installierte Software deaktivieren, wenn sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Xserv kann installierte Software weiters dann deaktivieren, wenn sie Störungen der Einrichtungen oder Dienstleistungen von Xserv verursacht und den Kunden daran ein Verschulden trifft. Von einer Deaktivierung wird der Kunde per E-Mail informiert.

5. ENTGELTE

  • 5.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    • 5.1.1. Xserv erhebt einmalige und/oder laufende Entgelte laut Angebot, Leistungsbeschreibung, Entgeltbestimmungen oder dem Online-Bestellformular.
    • 5.1.2. Angegebene Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • 5.1.3. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.
    • 5.1.4. Wurden mit dem Kunden Rabatte gegenüber der üblichen Preisliste vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
    • 5.1.5. Die Entgelte für Waren oder Geräte umfassen keine Verpackungs- und Versandkosten von Xserv oder Kosten des Internetzugangs
    • 5.1.6. Für Verbraucher gilt: die Entgelte setzen sich je nach Produkt insbesondere aus den Server-Kosten, Kosten des Server-Housings und der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren, Steuern und Drittkosten (z.B. Kosten der Domains bei der jeweiligen Registrierungsstelle, etc.) zusammen.
  • 5.2. ÄNDERUNG DES ENTGELTS
    • 5.2.1. Sollten sich die zugrunde gelegten kalkulatorischen Kosten verändern, erhöht oder senkt sich das Entgelt entsprechend, soweit die zugrunde gelegten kalkulatorischen Kosten sich durch Umstände, verändert haben, die von Xserv nicht beeinflussbar sind.
    • 5.2.2. Eine Entgelterhöhung wird bei Verbrauchern nicht für Leistungen verlangt, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt nicht bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
    • 5.2.3. Kosten für Domains, die im Auftrag des Kunden bei einer dritten Registrierungsstelle registriert werden, werden von der Registrierungsstelle vorgegeben und dem Kunden von Xserv gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung jedenfalls weiterverrechnet.
  • 5.3. WERTBESTÄNDIGKEIT
    • 5.3.1. Es wird Wertbeständigkeit der Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmung vereinbart: Periodisch anfallende Entgelte werden von Xserv nach dem Verbraucherpreisindex angepasst. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.
    • 5.3.2. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar.
    • 5.3.3. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.
    • 5.3.4. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, EINWENDUNGEN UND AUFRECHNUNG

  • 6.1. ALLGEMEINES
    • 6.1.1. Die Kundenrechnung enthält je nach beauftragter Leistung: Kundennamen, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Leistungszeitraum, Rechnungsdatum, Einzelentgelte, Gesamtpreis exkl. USt, Gesamtpreis inkl. USt sowie allfällige Rabatte.
    • 6.1.2. Zahlungen sind ohne Abzüge fällig.
  • 6.2. ZAHLUNGSZIELE
    • 6.2.1. Zahlungen sind mangels anderslautender Zahlungsziele
      • 6.2.1.1. bei Dauerleistungen im Voraus jeweils für ein Jahr, binnen 30 Tagen ab Vertragsabschluss fällig;
      • 6.2.1.2. bei Einzelleistungen binnen längstens 14 Tagen nach Rechnungslegung durch Xserv AG fällig.
    • 6.2.2. Bei verschuldetem Zahlungsverzug ist Xserv berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a. und Mahnspesen in Höhe von EUR 15,– zu verrechnen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche von Xserv bleiben gegenüber Unternehmern unberührt.
    • 6.2.3. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und er damit verbundene Spesen zu tragen hat.
    • 6.2.4. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern.
    • 6.2.5. Die Punkte 6.2.3. und 6.2.4. gelten sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.
    • 6.2.6. Für Verbraucher gilt die Pflicht zum Spesenersatz nach Punkt 6.2.3. und 6.2.5. nur im Fall eines Verschuldens. Die Verzugszinsen sind mit 5% p.a. begrenzt. Das Recht von Xserv einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen bleibt davon unberührt.
  • 6.3 EINWENDUNGEN
    • 6.3.1. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.
    • 6.3.2. Xserv weist Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in der Rechnung gesondert hin.
    • 6.3.3. Einwendungen hindern die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht.
  • 6.4. AUFRECHNUNG
    • 6.4.1. Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Zahlungen mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen oder Zahlungen zur Erwirkung oder Sicherstellung von Leistungen von Xserv zurückzuhalten.
    • 6.4.2. Verbraucher können die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Xserv erklären, sofern entweder Xserv zahlungsunfähig ist, und/oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, und/oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt und/oder durch Xserv anerkannt worden ist.

7. GEWÄHRLEISTUNG

  • 7.1. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
    • 7.1.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate.
    • 7.1.2. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen mit Verbrauchern beginnt die Frist mit der letzten Teilzahlung zu laufen.
  • 7.2. MÄNGELRÜGE
    • 7.2.1. Das Bestehen eines Mangels im Zeitpunkt der Lieferung hat in jedem Fall der Kunde zu behaupten und zu beweisen.
    • 7.2.2. Mängel die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang durch Untersuchung nach Lieferung/Bereitstellung der Dienstleistungen festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, sind gegenüber Xserv unverzüglich, spätestens nach 2 Tagen ab Lieferung/Bereitstellung der Dienstleistungen, gültig zu rügen (§ 377 UGB).
    • 7.2.3. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab entdecken, schriftlich angezeigt werden.
    • 7.2.4. Unterbleibt eine rechtzeitige und gültige Mängelrüge gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt.
    • 7.2.5. Erfolgte keine rechtzeitige und/oder gültige Mängelrüge im Sinne der AGB ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
    • 7.2.6. Das Recht zum Rückgriff gemäß § 933b ABGB ist gegenüber der Xserv ausgeschlossen.
    • 7.2.7. Zuvor angeführte Bestimmungen zur Rügeobliegenheit gelten nicht für Verbraucher; hier finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
    • 7.2.8. Eine Mängelrüge muss zu ihrer Gültigkeit schriftlich an Xserv erfolgen und der Kunde muss darin nach bestem Bemühen (i) die Abweichung von der Spezifikation, (ii) die Bedienschritte, welche zum Mangel geführt haben, sowie (iii) die Fehlermeldung, detailliert bekanntgeben.
  • 7.3. MÄNGELBEHEBUNG UND AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG
    • 7.3.1. Gewährleistungspflichtige Mängel werden durch Verbesserung der Leistung behoben.
    • 7.3.2. Xserv sind zumindest zwei Versuche zur Mängelbehebung einzuräumen.
    • 7.3.3. Behebungen oder Behebungsversuche eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen keine Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
    • 7.3.4. Voraussetzung für die Mängelbehebung eines rechtzeitig und gültig gerügten Mangels sind, dass:
      • 7.3.4.1. es sich um eine funktionsstörende Abweichung handelt;
      • 7.3.4.2. diese reproduzierbar ist;
      • 7.3.4.3. der Kunde sämtliche Updates installiert hat;
      • 7.3.4.4. Xserv vom Kunden alle für die Mangelbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält; und
      • 7.3.4.5. Xserv Vollzugriff zur Fehlersuche und – behebung ermöglicht wird.
    • 7.3.5. Xserv AG übernimmt zudem keine Gewähr dafür, dass:
      • 7.3.5.1. der vom Kunden bestellte Server und die Software allen Anforderungen des Kunden entspricht und mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet;
      • 7.3.5.2. die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen;
      • 7.3.5.3. alle Fehler behoben werden können; oder
      • 7.3.5.4. für bloß kurzfristige, softwaretypische Funktionsunterbrechungen bzw. –störungen.
    • 7.3.6. Die Gewährleistung ist jedenfalls ausgeschlossen,
      • 7.3.6.1. wenn es auf Grund von technologisch zweckmäßigen Softwareupdates von Xserv zu Inkompatibilitäten beim Kunden kommt;
      • 7.3.6.2. im Fall nicht fachgerechter Montage durch den Kunden, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von Xserv angegebenen Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer Betriebsmaterialien; sowie
      • 7.3.6.3. bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind.

8. HAFTUNG VON XSERV

  • 8.1. HAFTUNGSUMFANG UND -BEGRENZUNG
    • 8.1.1. Xserv betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt der gebotenen und fachmännischen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
    • 8.1.2. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, sodass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
    • 8.1.3. Auch bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Eine ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen von Xserv kann daher nicht zugesichert werden, wenn Sachverhalte vorliegen, die sich dem Einflussbereich von Xserv entziehen.
    • 8.1.4. Xserv haftet für von ihr verursachte Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit.
    • 8.1.5. Gegenüber Unternehmern wird außer im Fall einer Verletzung der Hauptleistungspflicht die Haftung für Folgeschäden (reine Vermögensschäden) und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
    • 8.1.6. Im Falle der groben Fahrlässigkeit wird die Haftung von Xserv
      • 8.1.6.1. pro Schadensfall auf maximal 25% des Nettoauftragswertes und
      • 8.1.6.2. insgesamt mit dem Nettoauftragswert begrenzt.
      • 8.1.6.3. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigten aus ein und derselben Handlung oder die Summe der Ansprüche, die vom selben Berechtigten aus verschiedenen Handlungen in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang geltend gemacht werden, oder die Summe der Ansprüche aus einem aus mehreren Handlungen einheitlichen Schaden, zu verstehen.
    • 8.1.7. Im Übrigen gelten für Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern Punkt 7. entsprechend.
    • 8.1.8. Xserv übernimmt gegenüber Unternehmern auch keine Haftung für Inhalte Dritter, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder über dieses zugänglich sind.
    • 8.1.9. Abweichungen zu Punkt 8 finden gegenüber Xserv nur Anwendung, wenn
      • 8.1.9.1. sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden,
      • 8.1.9.2. sich direkt aus den AGB ergeben, oder
      • 8.1.9.3. aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • 8.2. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND WARTUNGSARBEITEN
    • 8.2.1. Mangels Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit übernimmt Xserv insbesondere keine Haftung
      • 8.2.1.1. für Nachteile, die dadurch entstehen, dass installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden;
      • 8.2.1.2. für die Beeinträchtigung des E-Mail-Postfachs von Kunden durch Spam- und Virenfilter;
      • 8.2.1.3. für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind; etc.
    • 8.2.2. Xserv wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher zu planen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint.
    • 8.2.3. Der Kunde muss sich laufend im Kundencenter (my.xserv.ag) von Xserv über geplante Wartungsarbeiten informieren. Auf my.xserv.ag erhält der Kunde Informationen zu welchen Zeiten, Wartungsarbeiten vorgesehen sind.
    • 8.2.4. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen die Xserv, sofern die Xserv kein Verschulden an den Ausfällen trifft.
    • 8.2.5. Xserv haftet nicht für Schäden, die der Kunde alleine auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB oder durch vertragswidrige Verwendung verursacht hat.

9. HAFTUNG DES KUNDEN

  • 9.1. ALLGEMEINES
    • 9.1.1. Soweit sich aus den gegenständlichen AGB nichts anderes ergibt, haftet der Kunde gegenüber Xserv für alle Formen Verschuldens nach Maßgabe der Gesetze.
  • 9.2. SCHAD- UND KLAGLOSHALTUNG VON XSERV
    • 9.2.1. Der Kunde hat Xserv schad- und klaglos zu halten, falls Xserv aufgrund eines Verstoßes gegen die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des Kunden von Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen wird.
    • 9.2.2. Punkt 9.2. gilt unbeschadet einer eigenen Haftung von Xserv gegenüber dem Kunden oder Dritten.
  • 9.3. SCHADENVERMEIDUNGS- UND -MINDERUNGSPFLICHT
    • 9.3.1. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten an einer allfälligen Schadensvermeidung oder -minderung umfassend mitzuwirken.

10. SERVICENIVEAU UND KOMPENSATION

  • 10.1. SERVICENIVEAU
    • 10.1.1. Xserv wird wirtschaftlich vertretbare Bemühungen aufwenden, um “Packet loss” und “Latency” zu minimieren und die “Downtime” zu vermeiden.
    • 10.1.2. Verfügbarkeitszusagen oder sonstige Service Level Agreements von Xserv sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde.
  • 10.2. KOMPENSATION
    • 10.2.1. Kompensationsansprüche bei Nichterreichen bestimmter Schwellenwerte (“Standardverfügbarkeit“) bestehen nur, sofern diese ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden.
    • 10.2.2. Es gelten weiters folgende Regelungen, wobei weitergehende oder andersartige Ansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen sind:
      • 10.2.2.1. Arbeiten zur Wartung des Netzwerks können zu einer Beeinträchtigung der vertraglichen Dienste führen. Xserv wird den Kunden, soweit möglich, drei Tage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren.
      • 10.2.2.2. Bei der Ermittlung der Standardverfügbarkeit bleibt unberücksichtigt, der Zeitraum der Nichtverfügbarkeit durch:
        • 10.2.2.2.1 vom Kunden zu vertretende Störungen Verzögerungen;
        • 10.2.2.2.2. höhere Gewalt;
        • 10.2.2.2.3. angekündigte Wartungsarbeiten während der Standardwartungsfenster;
        • 10.2.2.2.4. Störungen, die aufgrund der mangelnden Information durch den Kunden über Zutrittsbeschränkungen nicht beseitigt werden können;
        • 10.2.2.2.5. Störungen, die durch externe Dritte verursacht werden (von Xserv beauftragte Subunternehmen gelten nicht als externe Dritte);
        • 10.2.2.2.6. notwendige Verlegungen oder Änderung von Spezifikationen auf Grund behördlicher Auflagen oder Genehmigungen.
    • 10.2.3. Der Kunde hat an der Störungsbeseitigung mitzuwirken.
    • 10.2.4. Ansprüche des Kunden gegenüber Xserv aus der Nichteinhaltung der Standardverfügbarkeit sind ausgeschlossen. Eine Kompensation mittels Gutschrift ist möglich.
    • 10.2.5. Bei berücksichtigungswürdigen Gründen kann eine Kompensation für die Nichteinhaltung der Standardverfügbarkeit durch eine Gutschrift erfolgen.
    • 10.2.6. Die Einlösung dieser Gutschrift ist nur zulässig, wenn die Summe der Kompensationen für Störungen in einem Kalendermonat, den Gesamtbetrag der sonst vom Kunden für einen Monat (aliquot umgerechnet) zu zahlenden Entgelte an Xserv nicht übersteigt.
    • 10.2.7. Der Kunde muss Xserv binnen fünf Werktagen nach Eintritt der allenfalls berechtigten Gutschrift, schriftlich den Anspruch auf Erhalt dieser Gutschrift, unter detaillierter Angabe des Grundes mitteilen (Ausschlussfrist).
    • 10.2.8. Gutschriften sind nicht übertragbar und können unabhängig vom ausgewiesenen Betrag nur einmal eingelöst werden. Eine Barablöse ist nicht möglich.

11. VERTRAGSDAUER; KÜNDIGUNG; SPERRE  

  • 11.1. VERTRAGSDAUER
    • 11.1. Zwischen den Parteien abgeschlossene Verträge werden auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    • 11.1.2. Auf bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge enden durch Zeitablauf.
    • 11.1.3. Wurde keine Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    • 11.1.4. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende jeder bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungsperiode schriftlich gekündigt werden. Die Leistungsperiode ist jener Zeitraum, für den das Entgelt berechnet wird (zB ein Monat oder ein Jahr).
  • 11.2. MINDESTVERTRAGSDAUER
      • 11.2.1. Wurde ein Kündigungsverzicht („Mindestvertragsdauer“) für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, wird eine ordentliche Kündigung durch den Kunden erst wirksam, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn verstrichen ist.
      • 11.2.2. Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch außerordentliche Kündigung von Xserv beendet, dann ist vom Kunden im Fall seines Verschuldens an der vorzeitigen Beendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Dieses wird zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Das Restentgelt ist jenes fixe Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Die Höhe des Restentgelts unterliegt dem gerichtlichen Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB, wenn sie vom Kunden als übermäßig erwiesen wird. Bei Verbrauchern fällt das Restentgelt jedenfalls nur bei Verschulden an.
  • 11.3. AUFLÖSUNG; DIENSTEUNTERBRECHUNG; SPERRE
      • 11.3.1. Xserv ist zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus folgenden wichtigen Gründen berechtigt:
        • 11.3.1.1. bei Zahlungsverzug im Sinne von Punkt 5., bzw. bei eingeleitetem Insolvenzverfahren bei Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen;
        • 11.3.1.2. bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens;
        • 11.3.1.3. bei Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden;
        • 11.3.1.4. bei Einleitung eines Liquidationsverfahrens über den Kunden;
        • 11.3.1.5. wenn bei Zahlungsverzug eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht erfüllt wird;
        • 11.3.1.6. wenn ein erheblicher Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen vorliegt;
        • 11.3.1.7. bei Missbrauch der Leistungen von Xserv oder Spamming (im Fall eines Verbrauchers nur bei Verschulden);
        • 11.3.1.8. bei Nutzung der Dienste oder Verursachung eines Datentransfers auf eine Weise, die die Sicherheit oder Stabilität des Netzes gefährdet (im Fall eines Verbrauchers nur bei Verschulden);
        • 11.3.1.9. bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen durch den Kunden;
        • 11.3.1.10. bei Tod des Kunden.
      • 11.3.2. Das gesetzlich Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
      • 11.3.3. Xserv kann statt der Auflösung des Vertrags oder, falls Zurückbehaltungsrechte zustehen, auch mit Zurückbehaltung ihrer Leistungen (Sperre) oder teilweise Diensteunterbrechungen vorgehen. In den Fällen der Punkte 11.3.1.8. und 11.3.1.9. wird Xserv die Sperre nur insoweit und so lange veranlassen, als dies zum Schutz Dritter und der Infrastruktur von Xserv sowie zur Verhinderung von Rechtsverletzungen tatsächlich erforderlich ist.
      • 11.3.4. Bei Rechtsverletzungen durch einzelne, auf gehosteten Websites veröffentlichte Informationen oder Inhalte, kann Xserv diese entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren.
      • 11.3.5. Der Kunde wird über die getroffene Maßnahme und deren Grund informiert, wobei das Recht zur nachfolgenden Vertragsauflösung aus wichtigem Grund für Xserv dadurch unberührt bleibt.
      • 11.3.6. Ist der Grund für die Vertragsauflösung aus wichtigem Grund oder die Sperre oder teilweise Diensteunterbrechung dem Kunden zuzurechnen, bleiben Ansprüche von Xserv auf das Entgelt bis zum nächsten Kündigungstermin unberührt (Restentgelt). Die Höhe des Restentgelts unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB, wenn sie vom Kunden als übermäßig erwiesen wird. Bei Verbrauchern fällt das Restentgelt nur bei Verschulden an.
    • ENDE DER LEISTUNGSPFLICHT, LÖSCHUNG VON DATEN
      • Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Pflicht von Xserv zur vertraglichen Dienstleistung.
      • Xserv ist zur Löschung gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Daten bzw. für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Software berechtigt.
      • Die Löschung darf bei Kündigung durch den Kunden sofort ab Vertragsende erfolgen.
      • Endet der Vertrag aus anderem Grund, informiert Xserv den Kunden per E-Mail mindestens 7 Tage zuvor über eine bevorstehende endgültige Löschung.
      • Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung von Inhaltsdaten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

12. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI DOMAINREGISTRIERUNG

  • 12.1. ALLGEMEINES
    • 12.1.1. Sofern dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, gelten für Domains zusätzlich zu den AGB von Xserv die Geschäftsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Registrierungsstellen. Diese hat der Kunde zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Die für Domains der at geltenden Geschäftsbedingungen sind z.B. unter https://www.nic.at/de/agb abrufbar.
    • 12.1.2. Xserv bzw. Partnerfirmen sind ein von ICANN offiziell akkreditierter Registrar für die Top Level Domainnamen .COM und .NET. Kommt es zu einem Vertragsabschluss des Kunden mit ICAAN gilt daher für den Kunden auch die ’Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy’ von ICANN (UDRP) http://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm. Bei Akzeptanz stimmt der Kunde u.a. zu, dass er die .COM / .NET Registry, VeriSign und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Tochtergesellschaften von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Aufwendungen die aus oder im Zusammenhang mit dem eingetragenen Domaininhaber entstehen schadlos hält.
    • 12.1.3. Ist eine vom Kunden gewünschte Domain nicht mehr verfügbar, wird Xserv eine Rückbuchung der allenfalls bereits bezahlten Kosten veranlassen.
  • 12.2. VERMITTLUNG UND VERWALTUNG DER DOMAIN; VERTRAGSBEZIEHUNGEN
    • 12.2.1. In Ergänzung bzw. im Falle von Widersprüchen gilt abweichend von den AGB folgendes:
      • 12.2.1.1. Xserv vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Xserv fungiert hinsichtlich der von nic.at oder einer anderen Registrierungsstelle verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle, sofern nicht anders vereinbart wird;
      • 12.2.1.2. Xserv ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht verpflichtet, behält sich aber das Recht vor, im Fall von begründeten Bedenken die weitere Bearbeitung zu verweigern.
      • 12.2.1.3. Der Kunde hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Xserv diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
      • 12.2.1.4. Xserv beginnt mit der Bearbeitung des Geschäftsfalls binnen 5 Werktagen nach Vertragsschluss; ein Erfolg der Reservierung wird nicht zugesichert, da eine Domain gegebenenfalls nicht mehr verfügbar sein kann (first come-, first served- Prinzip), oder es sich bei der Domain um eine Premiumdomain handelt, die von der jeweiligen Registry nur zu einem höheren Preis angeboten wird.
      • 12.2.1.5. Ein Vertrag kommt nur gültig zustande, wenn die Domain zum angebotenen Preis registriert werden kann. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at– Adressen von der Registrierungsstelle at eingerichtet; für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
      • 12.2.1.6. Sofern nichts anderes vereinbart, enthält der von Xserv an den Kunden verrechnete Betrag neben der Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, auch die Kosten für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.
      • 12.2.1.7. Die Gebühr für die Wiederherstellung (Reaktivierung) eines aufgrund einer Kündigung bereits gelöschten Domainnamens (sog. Redemption Period) beträgt EUR 100,-
      • 12.2.1.8. Der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle endet nicht automatisch, wenn der Vertrag mit der Xserv aufgelöst wird. Wurde zwischen dem Kunden und Xserv nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, hat der Kunde diese Vertragsbeziehung mit der Registrierungsstelle selbst und in Eigenverantwortung zu kündigen.
  • 12.3. DOMAINTRANSFERS
      • 12.3.1. Die Bestimmungen in Punkt 12.2. gelten für Domaintransfers sinngemäß.
      • 12.3.2. Insbesondere ist zu berücksichtigen:
        • 12.3.2.1. scheitert der Transfer aus Gründen, die nicht in der Sphäre von Xserv liegen oder ist die automatisierte Verarbeitung nicht möglich, hat der Kunde das vereinbarte Entgelt dennoch zu bezahlen.
        • 12.3.2.2. für weitere Bemühungen von Xserv ein gesondertes Entgelt verrechnet wird.
        • 12.3.2.3. der Kunde einen erfolgten Transfer Xserv bekannt zu geben und den Vertrag mit Xserv unter Einhaltung der Kündigungsfrist und eventueller Zahlung von Restlaufzeitentgelten aufzulösen hat.
        • 12.3.2.4. außer bei at die Domain in jedem Fall der Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und Xserv erlischt; der Kunde hat daher selbst und eigenverantwortlich vorzukehren, dass er die Domain rechtzeitig transferiert.

13. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI MIETSERVERN

  • 13.1. LEISTUNGSUMFANG
    • 13.1.1. Xserv stellt dem Kunden vorkonfigurierte Hardware zur Verfügung.
    • 13.1.2. Xserv hält die Hardware im geschuldeten, gebrauchsfähigen Zustand wie bei Anfangskonfiguration.
    • 13.1.3. Eine darüberhinausgehende Wartung wie bei einem Wartungsvertrag wird nicht geschuldet.
    • 13.1.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Hardware oder einen bestimmten Server.
    • 13.1.5. Xserv kann dem Kunden statt des vertraglich genannten Produkts ein gleichwertiges Produkt bereitstellen.
  • 13.2. LIZENZBEDINGUNGEN UND UPDATES
    • 13.2.1. Betreffend die Konfigurationssoftware muss der Kunde die Softwarelizenzbedingungen des Herstellers beachten und selbst für die allenfalls erforderlichen Updates sorgen.
    • 13.2.2. Updates oder Aktualisierungen durch Xserv erfolgen gemäß der vereinbarten Anfangskonfiguration.
    • 13.2.3. Für weitere Updates ist der Kunde zuständig, sofern hierfür keine mit den Kunden vereinbarte schriftliche und kundenindividuelle Vereinbarung getroffen wurden.
  • 13.3. PFLICHT ZUR DATENSICHERUNG, ERSATZGERÄT
    • 13.3.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde allein für die Datensicherung verantwortlich.
    • 13.3.2. Bei Schäden, die nicht der Kunde zu vertreten hat, wird Xserv binnen 5 Werktagen – sofern nicht eine kürzere Frist vereinbart ist – ein gleichwertiges Ersatzgerät beistellen.
    • 13.3.3. Ein Aufwandsanspruch des Kunden für kundenseitige Neukonfiguration, Datenverlust etc. besteht nicht.
  • 13.4. KEINEN ZUTRITT ZUM SERVERRAUM
    • 13.4.1. Der Kunde hat keinen Zutritt zum Serverraum.

14. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SERVERHOUSING

  • 14.1. ALLGEMEINES
    • 14.1.1. Xserv bietet die Dienstleistung der Bereitstellung von Rechenzentrumsflächen für Dritte zum Betrieb von Informationstechnik an.
    • 14.1.2. Die Rechenzentrumsflächen werden dabei von mehreren Kunden genutzt.
    • 14.1.3. In Ergänzung bzw. im Falle von Widersprüchen gelten abweichend von den AGB die in den Besonderen Bestimmungen für Serverhousing festgelegten Regelungen.
  • 14.2. KEIN VERTRAGSABSCHLUSS MIT KONSUMENTEN
    • 14.2.1. Gegenständliche Leistung wird nur Unternehmen, nicht aber Konsumenten angeboten.
    • 14.2.2. Mit Vertragsabschluss erklärt der Kunde, Unternehmer zu sein.
  • 14.3. ZURÜCKBEHALTUNGS-, PFAND-, UND BEFRIEDIGUNGSRECHT BEI ZAHLUNGSVERZUG DES KUNDEN
    • 14.3.1. Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Xserv im Verzug, stimmt der Kunde hiermit zu, dass Xserv an den, dem Kunden gehörenden Gegenständen, insbesondere Server einschließlich allfälligen Zubehör, die sich den Räumlichkeiten von Xserv befinden, ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, und zwar so lange, bis sämtliche Verbindlichkeiten aus welchem Vertragsverhältnis auch immer des Kunden gegenüber Xserv erfüllt sind.
    • 14.3.2. Der Kunde räumt Xserv ein Pfandrecht an den in den Räumlichkeiten von Xserv befindlichen Gegenständen, insbesondere Server samt Zubehör, für alle derzeitigen und künftigen Forderungen, insbesondere Forderungen aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, ein.
    • 14.3.3. Der Kunde räumt Xserv ein unmittelbares Befriedigungsrecht an diesen Gegenständen ein, insbesondere das Recht zur außergerichtlichen Verwertung und zum freihändigen Verkauf und Befriedigung aus dem daraus erzielten Verkaufserlös.
    • 14.3.4. Erzielte Beträge, die die Forderungen der Xserv AG gegenüber dem Kunden übersteigen, werden an den Kunden herausgegeben.
  • 14.4. PFLICHTEN DES KUNDEN BEI VERTRAGSENDE
    • 14.4.1. Mit Beendigung dieses Vertrages hat der Kunde sein Equipment und sämtliche anderen ihm gehörigen Gegenstände und Materialien unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen, auf eigene Kosten und eigenes Risiko vom zugewiesenen Stellplatz zu verbringen.
    • 14.4.2. Hat der Kunde sein Equipment und sämtliche andere ihm gehörigen Gegenstände und Materialien bei Vertragsende nicht entfernt, geht jegliches Risiko und jegliche Gefahr auf den Kunden über.
    • 14.4.3. Ist der Stellplatz nach Beendigung des Vertrages aus vom Kunden zu vertretenen Gründen für Xserv nicht wirtschaftlich verwertbar, kann Xserv dem Kunden die laufenden Gebühren pro angefangenem Monat, in dem die Verwertbarkeit für Xserv AG entfällt, in Rechnung stellen.
    • 14.4.4. Nach Fristablauf kann Xserv das gesamte Equipment und sonstige Gegenstände und Materialien auf Kosten und Risiko des Kunden entfernen lassen.
    • 14.4.5. Sollte nach dieser Entfernung der Kunde das Equipment und sonstige Gegenstände und Materialien nicht innerhalb von zwei Monaten abholen, kann Xserv nach eigener Wahl die Verwertung oder Entsorgung vornehmen.
    • 14.4.6. Ein allfälliger Erlös wird einbehalten und mit dem entstandenen Aufwand bzw. Kosten gegenverrechnet.
  • 14.5. VERANTWORTUNG DES KUNDEN UND WARTUNG
    • 14.5.1. Der Kunde ist für Server und allfälliges Zubehör sowie für die Aktualisierung der verwendeten Software und der Betriebssysteme selbst verantwortlich.
    • 14.5.2. Xserv stellt keinen kostenfreien Support zur Verfügung.
    • 14.5.3. Xserv leistet keine Wartungsarbeiten oder sonstige Tätigkeiten, außer dies wurde gesondert und schriftlich vereinbart.
    • 14.5.4. Der Kunde und von ihm schriftlich namhaft gemachte Personen haben zum Zweck der Wartung und des Betriebs des Servers ein Zutrittsrecht während der mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Zeiten.
    • 14.5.5. Sind keine besonderen Zeiten vereinbart, besteht das Zutrittsrecht lediglich zu den allgemeinen Geschäftszeiten von Xserv.
    • 14.5.6. Xserv hat das Recht, dem Kunden das Zutrittsrecht aus wichtigen Gründen zu verwehren, insbesondere bei Zahlungsverzug.
  • 14.6. ÜBERSCHREITEN DES TRAFFIC-KONTIGENTS
    • 14.6.1. Dem Kunden steht ein Traffic-Kontingent je nach gewähltem Paket zur Verfügung.
    • 14.6.2. Bei Überschreitungen wird der Kunde formlos von Xserv informiert.
    • 14.6.3. Der zusätzliche Traffic (ab Überschreitung), wird entsprechend der auf der Website von Xserv veröffentlichten Entgeltliste berechnet.
    • 14.6.4. Der Anspruch auf Entgelt entsteht bzw. die Berechnung desselben erfolgt unabhängig von einer Verständigung über die erfolgte Überschreitung.
  • 14.7. SERVICEÄNDERUNG
    • 14.7.1. Xserv ist berechtigt, bei Vorliegen zwingend technischer oder sonstiger wesentlicher Gründe technische Details des Services übergangsweise oder auf Dauer zu ändern, soweit dadurch die Interessen des Kunden an der vereinbarten Leistung nicht oder nur vorübergehend und unerheblich behindert werden.
    • 14.7.2. Der Kunde ist verpflichtet, an derartigen Änderungen in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
  • 14.8. BERTRIEBSSICHERHEIT, DATENSICHERUNG, BACK UP, KENNZEICHNUNG
    • 14.8.1. Der Betrieb sämtlicher Geräte zur drahtlosen Kommunikation oder Übertragung und aller Geräte von denen elektromagnetische oder sonstige Strahlung ausgeht, die den ordnungsgemäßen Betrieb des IT- und Telekommunikation-Equipments stören kann, ist im Serverraum verboten.
    • 14.8.2. Insbesondere besteht ein striktes Verbot von Wireless LAN Lösungen innerhalb des Serverraums.
    • 14.8.3. Der Kunde ist selbst jederzeit für eigene Backup-Kopien aller erforderlicher Daten, die auf dem Kunden-Equipment gespeichert sind, verantwortlich; er hat sicherzustellen, dass diese in einer sicheren Umgebung außerhalb des Serverraums aufbewahrt werden.
    • 14.8.4. Das gesamte Kunden-Equipment muss entsprechend den Hersteller-Angaben in der mitgelieferten Dokumentation installiert, betrieben und gewartet werden.
    • 14.8.5. Auf dem gesamten Kundenequipment muss vom Kunden eine klare Kennung angebracht werden.
  • 14.9. ZUTRITTSRECHT ZUM SERVERRAUM
    • 14.9.1. Der Kunde bzw. zutrittsberechtigtes Personal hat den Anweisungen von beauftragten Mitarbeitern von Xserv Folge zu leisten und jederzeit die Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sowie die im Serverraum angegebenen bzw. ausgehängten Vorschriften zu befolgen.
    • 14.9.2. Der Kunde hat den Zutritt zum Serverraum auf einen möglichst kleinen Personenkreis, der den Serverraum aus dienstlichen Gründen betreten muss, zu beschränken. Im Allgemeinen sind dies (neben Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen Xserv) nur Mitarbeiter des Kunden, denen dies im Voraus genehmigt wurde, bzw. deren Vertreter.
    • 14.9.3. Personen, die nicht in die oben erwähnten Kategorien fallen erhalten nur nach vorheriger Vereinbarung und nur wenn ein triftiger Grund nachgewiesen werden kann Zutritt.
    • 14.9.4. Die Zuständigkeit für die Gewährung des Zutritts zum Serverraum liegt bei Xserv.
    • 14.9.5. Die Serverraum-Räumlichkeiten sind für Kunden nur im Beisein eines Mitarbeiters oder Begleitdienstes von Xserv betretbar.
    • 14.9.6. In jedem Fall muss eine Voranmeldung erfolgen.
    • 14.9.7. Xserv wird Regeln über die Zutrittskontrolle aufstellen und dem Kunden bereitstellen. Der Kunde hat diese unbedingt einzuhalten.
    • 14.9.8. Der Kunde darf keine Schließvorrichtung im Serverraum anbringen oder ersetzen und auch auf keine andere Weise den Zugriff auf Teile des Serverraums für Xserv blockieren.
    • 14.9.9. Kunden erhalten, sofern sie ein absperrbares Rack gemietet haben, Schlüssel zu ihren eigenen Racks und haben dafür zu sorgen, dass die Vertreter des Kunden, die eine Zutrittsberechtigung besitzen, vor Betreten des Standorts im Besitz dieser Schlüssel sind.
    • 14.9.10. Xserv gibt keine Generalschlüssel an den Kunden heraus und öffnet diesen auch keine Gehäuse, falls Schlüssel verloren oder verlegt wurden und keine ausdrückliche Anweisung des Kunden hierfür erteilt wurde.
    • 14.9.11. Alle Nachschlüssel, die dem Kunden als Ersatz für fehlende Schlüssel angefertigt werden, sind kostenpflichtig.
    • 14.9.12. Xserv behält sich das Recht vor, das bei Betreten und/oder Verlassen des Serverraums mitgeführte Equipment zu kontrollieren. Dieses Recht kann auch von einem durch Xserv bevollmächtigten Begleitdienst ausgeübt werden.
    • 14.9.13. Ohne ordnungsgemäße und gemeinsame Protokollierung mit Xserv darf durch den Kunden kein Equipment vom Standort abtransportiert werden.
    • 14.9.14. Personen, die von Xserv als Risiko für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Serverraums eingestuft werden, im Serverraum unautorisierte Handlungen durchführen oder gegen Anweisungen verstoßen, werden von Xserv unverzüglich aus dem Serverraum verwiesen bzw. wird ihnen der Zutritt zum Serverraum dauerhaft verwehrt.
  • 14.10. LIEFERUNGEN AN UND ENTFERNUNG VON GEGENSTÄNDEN AUS DEM SERVERRAUM
    • 14.10.1. Alle Lieferungen an den Serverraum sind vom Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus anzukündigen und zeitlich mit Xserv zu vereinbaren.
    • 14.10.2. In der Regel gestattet Xserv Lieferungen und bestätigt dem Kunden den Termin.
    • 14.10.3. Xserv behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden verbindliche Anweisungen bezüglich des Termins, der Uhrzeit und der Weise zu geben, in der die Anlieferung zu erfolgen hat, um Konflikte bei der Nutzung von Ladeplatz, Aufzügen, Zugangskorridoren, etc. zu vermeiden.
    • 14.10.4. Alle Lieferrückstände oder aus jeglichem Grund nicht termingerecht gelieferte Waren/Dienstleistungen, gelten als Neulieferungen und sind Xserv neuerlich gesondert mitzuteilen.
    • 14.10.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass zumindest ein zum Zutritt in den Serverraum berechtigter Vertreter des Kunden zur Annahme aller Lieferungen vor Ort verfügbar ist.
    • 14.10.6. Die Annahme unangekündigter Lieferungen wird in jedem Fall verweigert.
    • 14.10.7. Postsendungen für Nutzer des Serverraums können nicht im Serverraum empfangen werden und werden an den Absender zurückgeschickt.
    • 14.10.8. Kunden, die Equipment, Gegenstände oder Materialien aus dem Serverraum abtransportieren möchten, müssen dies schriftlich mit Xserv vereinbaren und zuvor unter Einhaltung einer Frist von mindestens 24 Stunden anmelden.
    • 14.10.9. Hierbei ist eine vollständige Liste des zu entfernenden Equipments schriftlich anzuführen. Darin sind Datum und Uhrzeit des gewünschten Abtransports, sowie der Name des zum Zutritt in den Serverraum berechtigten Vertreters des Kunden anzugeben, der das Equipment abholen wird.
    • 14.10.10. Im Falle der Genehmigung durch Xserv wird eine Bestätigung versandt und eine Genehmigung zum Abtransport des Equipments ausgestellt, die für den vom Kunden beauftragten Vertreter zur Abholung am vereinbarten Termin bereit liegt.
    • 14.10.11. Sofern große Mengen an Equipment abgeholt werden, behält sich Xserv das Recht vor, dem Kunden bindende Anweisungen zu Datum, Uhrzeit und Art und Weise der Abholung zu geben. Dadurch sollen Konflikte bei der Nutzung von Ladeplatz, Aufzügen, Zugangskorridoren, etc. vermieden werden.
  • 14.11. SAUBERKEIT DER STELLFLÄCHEN, PFLEGLICHE BEHANDLUNG
    • 14.11.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Installation, bei der Wartung und beim Betrieb seines Servers für die Beseitigung sämtlicher Verunreinigungen, insbesondere des gesamten Verpackungsmaterials, unverzüglich Sorge zu leisten.
    • 14.11.2. Eine Entfernung derartiger Verunreinigungen und Verpackungsmaterialien kann durch Xserv jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden veranlasst werden, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Beseitigung bzw. Reinigung nicht nachkommt.
    • 14.11.3. Hält der Kunde die von ihm gemietete Stellfläche nicht ausreichend in Ordnung und sauber, oder stellt das Equipment des Kunden in irgendeiner Weise eine Gefährdung für Personen oder die Einrichtung dar, wird der Kunde zur Abstellung dieser Mängel unter Einhaltung einer den Umständen angemessenen Frist aufgefordert.
    • 14.11.4. Kommt es innerhalb der festgelegten Frist zu keiner Problembehebung, ist Xserv berechtigt, die zur Beseitigung der Gefährdung für notwendig erachteten Maßnahmen zu ergreifen und den dabei entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  • 14.12. VIDEOAUFZEICHNUNGEN UND KONTROLLEN
    • 14.12.1. Xserv ist berechtigt, zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards im Serverraum ein umfassendes Video-Überwachungssystem zu installieren.
    • 14.12.2. Die übertragenen Bilder werden aufgezeichnet und regelmäßig überprüft, um bei Bedarf die Wiedergabe und Analyse zu ermöglichen.
    • 14.12.3. Xserv behält sich das Recht vor, jederzeit Stellflächen zu betreten, die an Housing-Kunden vermietet wurden.
    • 14.12.4. Für die Zwecke solcher Inspektionen und aller Notfallarbeiten, die möglicherweise erforderlich werden, besitzt Xserv Generalschlüssel zu allen im Serverraum befindlichen Schlössern.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • 15.1. ANWENDBARES RECHT
    • 15.1.1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht mit Ausnahme des IPR und des UN-Kaufrechts anwendbar.
    • 15.1.2. Zwingendes Verbraucherschutzrecht, insbesondere am Sitz des Verbrauchers geltendes, vorteilhaftes Gesetzesrecht, bleibt unberührt.
  • 15.2. GERICHTSSTAND
    • 15.2.1. Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von Xserv sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.
    • 15.2.2. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
  • 15.3. SCHRIFTFORM FÜR ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DIESER AGB
    • 15.3.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, der Besonderen Bestimmungen sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform.
    • 15.3.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • 15.4. SCHRIFTFORM FÜR MITTEILUNGEN DES KUNDEN
    • 15.4. Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.
  • 15.5. ADRESSÄNDERUNGEN; ZUGANG VON ELEKTRONISCHEN ERKLÄRUNGEN
    • 15.5.1. Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift Xserv umgehend schriftlich mitzuteilen.
    • 15.5.2. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Adresse zugegangen sind.
    • 15.5.3. Wird im Fall einer Änderung nachträglich eine neue Rechnung ausgestellt, gilt als Fälligkeitstermin jener der ursprünglichen Rechnung.
    • 15.5.4. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.
    • 15.5.5. Bei Verbrauchern gelten Erklärungen erst dann als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können.
  • 15.6. SALVATORISCHE KLAUSEL
    • 15.6.1. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
    • 15.6.2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
    • 15.6.3. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
  • 15.7. KONTAKTSTELLEN
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